Vision TeKardio 2.0 2017

teilnehmenden Praxen evaluiert sowie deren Dokumentationsqualität bewertet. Ander QualitätssicherungsmaßnahmeDOQUVIDE sind gegenwärtig 86 Praxen (Stand Q1/2016) beteiligt, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. A.9.5 Medizintechnische Innovationen – die Telekardiologie Im Bereich der Kardiologie hat der medizintech- nische Fortschritt Innovationen hervorgebracht, die eine kontinuierliche Überwachung des Pati- enten ermöglichen. Mittels telemedizinfähiger Implantate können gesundheitliche und geräte- spezifische Parameter kontinuierlich, sogar ta- gesaktuell, patientenfern erfasst und analysiert werden (Telemonitoring). Dies ermöglicht es, gesundheitliche Probleme, wie Dekompensati- onen oder Arrhythmien, aber auch technische Probleme, wie eine abnehmende Batteriefunk- tion oder Elektrodenfehlfunktionen, frühzeitig zu identifizieren und schnell zu handeln 65 . Durch die zeitnahen Reaktionen kann schwer- wiegenden Ereignissen vorgebeugt und somit die Prognose des Patienten verbessert werden. Zudem können Krankenhausaufenthalte ver- kürzt oder gar verhindert werden. Das sog. Telemonitoring erweist sich als eine wichtige Ergänzung zur herkömmlichen Prä- senznachsorge. Die Patienten sind auch zwi- schen den Arztbesuchen sicher versorgt. Tele- monitoring ist zudem in der Lage, die Zahl der 65 Mueller et al. 2013 routinemäßigen Arztbesuche ohne Sicherheits- einschränkung für den Patienten zu reduzieren. Eine telemonitorische Betreuung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Nachsorge durch die implantierenden Zentren, den niedergelasse- nen Kardiologen und den Hausarzt effektiv und effizient zu vernetzen. Besonders multimorbide und schwer kranke Patienten, die eine komplexe und engmaschige Behandlung erfordern, kön- nen von diesemKonzept profitieren. Telekardio- logie und das ambulante Operieren können sich gegenseitig sehr gut ergänzen. Durch das Zu- sammenspiel ist esmöglich, viele kardiologische Krankheitsbilder nahezu vollständig ambulant zu versorgen, von der initialen Diagnose bis hin zur kontinuierlichen Nachsorge. Das ambulante Implantieren von Herzschritt- macher-, ICD- und CRT-Systemen sowie Loop-Re- kordern bewegt sich in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht der Grundsatz „am- bulant vor stationär“ und das Streben, dem Patienten einen Krankenhausaufenthalt nach Möglichkeit zu ersparen. Auf der anderen Sei- te führen die bestehenden unzureichenden Abrechnungsmöglichkeiten dazu, dass die am- bulante Durchführung von Eingriffen für den Leistungserbringer aus wirtschaftlicher Pers- pektive nicht als adäquat angesehen wird. Grundlage der Abrechnung ambulanter Ope- rationen bildet der sog. AOP-Vertrag, welcher zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deut- schen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ver- einbart wird. Der Vertrag enthält als Anlage den sogenannten AOP-Katalog, der sämtliche ambu- lant durchführbaren Operationen und sonstige 60

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