Vision TeKardio 2.0 2017

Kommunikation ist ein menschliches Grund- bedürfnis. Wir leben im digitalen Zeitalter und es ist für uns völlig selbstverständlich, alle ge- wünschten Informationen an jedem Ort und zu jeder Zeit im Internet recherchieren zu kön- nen und miteinander zu teilen. Eine ganz ähn- liche Forderung hat bereits 2012 der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr auf der 3. Ge- sundheitswirtschaftskonferenz unter dem Titel „Gesundheitswirtschaft geht online – Chancen eines digitalen Aufbruchs“ formuliert: „Eine gute medizinische Versorgung ist darauf ange- wiesen, dass alle für die Behandlung relevanten Informationen da verfügbar sind, wo sie ge- braucht werden. Und dass sie zu demZeitpunkt verfügbar sind, zu dem sie gebraucht werden.“ Das E-Health-Gesetz hat 2016 dafür die recht- lichen Rahmenbedingungen definiert. So ist es das erklärte Ziel, durch die Telekardiologie ver- schiedene Leistungserbringer sektorenüber- greifend miteinander zu vernetzen und damit zu einer qualitätsgesicherten und optimierten Patientenversorgung beizutragen. Mit der telemedizinischen Überwachung von Implantatpatienten steht uns inzwischen seit 17 Jahren eine Option zur Verfügung, die alle diese Forderungen exemplarisch erfüllt. Die- se Therapie auch zu nutzen, ist ein Gebot der demographischen Herausforderungen, welche uns mit steigenden Implantationszahlen und immer knapper werdenden Ressourcen in der Nachsorge konfrontieren. Das Telemonitoring ist die Lösung dieses Dilemmas und erbringt durch seine hohe Effizienz für den Patienten eine gesteigerte Lebensqualität bei deutlich ver- besserter Therapiesicherheit. Die Systeme zum implantatbasierten Telemo- nitoring bieten neben der Überwachung von Aggregaten und Elektroden zusätzlichen auch die Möglichkeit zu kontinuierlichem Arrhyth- mie-Monitoring und Herzinsuffizienzmanage- ment. So kann das Verfahren durch frühzeitige Identifikation von Risiken und zeitnahe Initiie- rung angemessener Maßnahmen einen wesent- lichen Beitrag zur Verbesserung der Patienten- versorgung bis hin zur Vermeidung unnötiger Hospitalisierungen leisten. Mittels zahlreicher Studien konnte der Erfolg der telemedizinischen Device-Nachsorge imSinne einer Risikoreduktion durch Früherkennung bis hin zumÜberlebensvor- teil für Herzinsuffizienzpatienten eindrücklich nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde in den Studien gezeigt, dass sich durch den Einsatz auch ökonomische Einspareffekte ergeben. Dagegen ist die Erlössituation für die an der Tele- medizin beteiligten Ärzte nicht abschließend ge- klärt. Während im aktuellen EBM-Katalog Ab- rechnungspositionen für die telemedizinische Betreuung von ICD- und CRT-Patienten existie- ren, fehlen dieselben für die Betreuung von Herz- schrittmacherpatienten und Patienten mit im- plantierten EKG-Ereignisrekordern vollständig. Für alle vier genannten Device-Gruppen sind zudem die Kosten für die notwendige Übertra- gungstechnik (Transmitter, Server, Software, etc.) nicht berechnungsfähig. Lediglich im Rahmen von Selektivverträgen zur integrierten kardiolo- gischen Versorgung mit implantierten Devices zweier gesetzlicher Krankenkassen (DAK, TK) er- folgt die Kostenerstattung vorbildlich. So ist auch die größte Hürde für die weitere Verbreitung des Telemonitorings von Patienten mit implan- tierten Devices die Sicherstellung der Kostener- stattung für diese nachweislich hocheffiziente, sichere und ressourcensparende Therapie. 77

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