Vision TeKardio 2.0 2017

A.11.1 Digitale Abwicklung der Qualitätssicherungsmaßnahme „DOQUVIDE“ mit der „inSuite“ Software Hintergrund und Rahmen der digitalen Patientendokumentation Durch das E-Health Gesetz werden neue Vor- aussetzungen zur Umsetzung einer digitalen Infrastruktur geschaffen, die Leistungser- bringern, Kostenträgern und Patienten neue Möglichkeiten zur elektronischen Befundbe- urteilung, Therapieoptimierung und Kom- munikation bieten. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Etablierung einer (ein- richtungsübergreifenden) elektronischen Pa- tientenakte (Electronic Health Record), die im Rahmen der Qualitätssicherungsmaßnahme „DOQUVIDE“ eine wesentliche Rolle spielt: ÿ ÿ Einführung eines digitalen Medikamentenplans ÿ ÿ Telekonsiliarische Befundbeurteilung ÿ ÿ Telemedizinisch gestützte Patientenbetreuung ÿ ÿ Implementierung der elektronischen Patientenakte. Nachsorge- zentrum Implantation- zentrum Hausarzt Telemedizin Telemedizin Kardiologie Gleichzeitig ist es mit der Neuauslegung des Antikorruptionsgesetzes §299 a/b StGB noch wichtiger geworden, imRahmen von Verträgen zu erbringende Leistungen umfassend zu doku- mentieren und zu archivieren. Dies fördert die Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und den Informations- austausch mit den Kostenträgern. Zweck der neu eingeführten elektronischen Pa- tientenakte ist neben der Schaffung eines ge- meinsamen Wissensstandes zur Koordination der aktuellen Diagnostik- und Behandlungsfälle eines Patienten auch die zukünftige sichere In- formationsbereitstellung über alle Prozeduren eines Patienten hinweg. Die Akte wird von medizinischen Fachkräften (Health Professionals) geführt. Die Ergänzung umeinen in der Hoheit des Patienten liegenden Bereich ist prinzipiell möglich. Vernetzung von Leistungserbringern Die Zunahme von multimorbiden Patienten und die damit verbundene Komplexitätssteige- rung in der Behandlung dieser Patienten erfor- dert eine Neugestaltung der Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten sowie neue Versorgungskonzepte von der Di- agnose bis hin zur Therapie. Nur so bleibt es möglich, die Behandlungsqualität auch künf- tig für jeden einzelnen Patienten sicherzustel- len und eine umfassende medizinische Betreu- ung, auch in strukturschwachen Gebieten, zu ermöglichen. Im Rahmen des Qualitätssicherungsvertrages „DOQUVIDE“ sollen neue elektronische Mög- 71

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