Vision TeKardio 2.0 2017

Der Gesetzgeber hat mit dem E-Health Gesetz im Jahr 2015 den notwendigen Rahmen für eine sichere digitale Kommunikation und Umsetzung imGesundheitswesen geschaffen. Ein wirksamer Datenschutz hat beim Aufbau einer neuen Telematik-Infrastruktur oberste Priorität, damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient weiterhin auf hohem Niveau fortbesteht. Allerdings ist die Telemedizin auch auf Datenerhebungen, wie die wissenschaftliche Datenge­ winnung DOQUVIDE der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke (DScK), angewiesen. Nur so kann die Versorgungsqualität weiterhin verbessert und ausgebaut werden. DOQUVIDE erhebt Infor- mationen zur Erfassung und Auswertung von telemedizinisch gewonnenen Vitalparametern der Patienten durch ihre behandelnden Ärzte. Der darauf beruhende Qualitätsbericht zeigt sowohl die Erfolge durch neue Ansätze als auch die weiterhin bestehenden Defizite in der telekardiologischen Versorgung auf. Die daraus gezo- genen Erkenntnisse dienen gemeinsam mit anderen Statistiken als wegweisender Maßstab und Orientierungshilfe zur Verbesserung der Telemedizin. Ich danke dem Stiftungsrat für diese zukunftsweisende Arbeit und wünsche ihm auch weiterhin viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Helge Braun 7

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