Vision TeKardio 2.0 2017

Im Rahmen ambulant durchgeführter Eingrif- fe nimmt die Qualitätssicherung heute einen besonderen Stellenwert ein. Die telekardiologi- sche Betreuung bietet einen großen Hebel, um die Versorgung von betreuungsintensiven, kar- diologischen Risikopatienten zu verbessern und effizienter zu gestalten. Nicht nur niedergelas- sene Vertragsärzte, auch Klinikärzte müssen strenge Auflagen erfüllen, wenn sie ambulante Leistungen erbringen wollen. Der Einsatz von zertifizierten Qualitätsmanagementsystemen bietet großes Potenzial, umdie Patientensicher- heit und Transparenz in der Versorgung deut- lich zu verbessern. UmTransparenz zu schaffen und das Vertrauen in die telemedizinische Betreuung von Patien- ten mit implantierbaren Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Geräten zur kardialen Resyn- chronisationstherapie und Ereignisrekordern zu fördern, hat die Deutsche Stiftung für chro- nisch Kranke im Jahr 2010 damit begonnen, im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsmaßnahme DOQUVIDE, die Implantationsqualität durch In- dikatoren zu erfassen und die Vitalparameter der telemedizinisch betreuten Implantatpatien- ten nachhaltig zu dokumentieren. Die Bewertung und Sicherung der Qualität me- dizinischer Leistungen hat das Ziel, vermeidba- ren, versorgungsbedingten Schäden vorzubeu- gen. § 135 a SGB V verankert die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung im Gesetz. Hier heißt es: „(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leis- tungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungs- zentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitations- maßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136 bis 136b und 137d verpflichtet, 1. sich an einrichtungsübergrei- fenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel ha- ben, die Ergebnisqualität zu verbessern.“ Insbesondere vor dem Hintergrund einer zu- nehmenden Bedeutung der „Gesundheit“ in al- len Bereichen, gewinnt eine transparente und konsequente Qualitätssicherung an Bedeu- tung. Dies ist einerseits im Sinne der Patienten, die eine bestmögliche Versorgung für sich for- dern. Andererseits dienen die Informationen aus Qualitätssicherungsmaßnahmen dem Ver- sorger. Diese können Potenziale zur Verbesse- rung der Qualität aufdecken, umdurch neue Er- kenntnisse ihre Therapie weiter zu verbessern. Letztlich ist die Qualitätssicherung ein wichti- ger Bestandteil eines leistungsfähigen Gesund- heitswesens, um die Patienten bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu versorgen. Das Deutsche Zentralregister für Herzschritt- macher der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Herzschrittmacher e.V. sammelte bereits zwi- schen 1982 und 1999 360.000 Datensätze von freiwilligen Meldungen zu Schrittmacherim- plantationen und -explantationen. In den jähr- lichen Berichtenwurden die analysierten Daten veröffentlicht. Begleitend zur Einführung der Fallpauschalen und Sonderentgelte wurde 1996 66

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