Vision TeKardio 1.0

Leistungserbringer im ambulanten Sektor durch die Über- nahme von Aufgaben, die bislang den stationären Leis- tungserbringern vorbehalten waren, die Möglichkeit, sich stärker zu profilieren und auf dem Markt neu zu positio- nieren. Auf diese Weise wird sich der nunmehr gestärkte ambulante Sektor mehr und mehr zu einem Umfeld ent- wickeln, das durch Wettbewerbsvorteile und -strategien sowie Marktpositionierung charakterisiert ist. Die Verlagerung stationsersetzender Leistungen in den ambulanten Bereich geht mit weiteren zahlreichen Vor- teilen einher: So erhält der Patient die komplette medi- zinische Leistung aus einer Hand – von der primären di- agnostischen Untersuchung über die Befundung und Diagnosestellung sowie die therapeutische und rehabili- tative Behandlung bis hin zu Nachsorge und Pflege. Zu- dem operieren im ambulanten Bereich ausschließlich Fachärzte, welche die für die jeweilige Indikation notwen- dige Erfahrung und die entsprechende fachliche Expertise mitbringen. Die Patienten bleiben zudem in ihrem häus- lichen Umfeld und sind dadurch oft schneller wieder auf den Beinen, so dass Risiken wie Thrombose, Embolie oder Lungenentzündung deutlich vermindert werden können. Auch das Infektionsrisiko ist wesentlich geringer als bei einer stationären Behandlung. Einige Patientengruppen, wie z. B. Kinder oder ältere Menschen, fühlen sich zudem psychisch wohler in der vertrauten Umgebung und erho- len sich entsprechend schneller. Schließlich kommt auch der Qualitätssicherung bei ambu- lanten Eingriffen eine hohe Bedeutung zu. Nicht nur die Krankenhäuser, auch die niedergelassenen Vertragsärzte müssen bestimmte Qualitätssicherungsauflagen einhal- ten und nachweisen, um Operationen ambulant durch- führen zu dürfen. Die Einführung und Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems in der Praxis bieten eine höchstmögliche Transparenz und Patientensicherheit. Ambulante Eingriffe stellen vor diesem Hintergrund eine kostengünstigere und qualitativ hochwertigeMöglichkeit der Patientenversorgung dar. Bereits heute ist eine ver- besserte Patientenversorgung möglich, dies ist zu errei- chen durch die verstärkte Durchführung ambulanter Im- plantationen von Schrittmachernmit RemoteMonitoring Technologie. Diese Technologie ermöglicht eine häusliche, telekardiologische Überwachung des Patienten rund um die Uhr. Die Voraussetzungen ambulanter Implantationen sind formal durch internationale Vorgaben der Fachgesell- schaften und in Leitlinien geregelt. Bislang mangelt es allerdings an systematisierten Behandlungsinformatio- nen, allgemeingültigen Anforderungen und einheitlichen Qualitätsstandards für Einrichtungen, die eine ambulan- te Versorgung von Implantatpatienten anbietenmöchten. Um die Transparenz in der Behandlungsqualität von Im- plantatpatienten im ambulanten Sektor zu erhöhen, hat die Deutsche Stiftung für chronisch Kranke das Projekt „DOQUVIDE“ ins Leben gerufen, das sich der Erfassung und Auswertung von telemetrisch gewonnenen Vitalpa- rametern bei Patienten mit implantierten, telemedizinfä- higen Schrittmacher-, ICD- und CRT-Geräten widmet. Mit diesem Modellprojekt wird ein besonderes Augenmerk auf die ambulante Versorgung von Implantatpatienten unter Einbindung von innovativen Telemedizinverfahren gerichtet, um zu demonstrieren, dass die Qualität der am- bulanten Versorgung den Standards der stationären min- destens vergleichbar gegenüber steht. sein. Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der „Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V – Ambu- lantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV- Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung geschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt es dabei hinsichtlich der Gestaltung offen, ob die ambulant durchzuführenden Behandlungen ambulant im Krankenhaus oder voll ambulant im niedergelassenen Bereich erfolgen. Für Leistungen, die im Vergütungssystem der ambulanten Versorgung in Deutschland, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), enthalten sind, sehen die Kostenträger eine Abrech- nung der ärztlichen Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Erstattung der sonstigen Kosten vor. Die Erstattung der Sachkosten erfolgt teilweise separat über die Krankenkassen. Zusätzlich wurde über die § 140 SGB V und § 73 c SGB V die rechtliche Möglich- keit geschaffen, IV-Verträge bzw. Selektivverträge abzuschließen und somit die ärztlichen Leistungen und die resultierende Vergütung separat zu vereinbaren. Integration der klinischen und medizinischen Leistungserbringer Für die kardiologische Versorgung der Patienten ist eine wohnortnahe hochqualitative Be- handlung unverzichtbar. Dazu ist bei steigendem Bedarf an kardiologischen Leistungen eine Entlastung und Unterstützung der vor Ort tätigen Kardiologen wünschenswert. Es ist daher notwendig, dass die betreuenden Kardiologen sowohl stationsersetzende Operationen durch- führen, als auch hochqualitative Produkte wie Schrittmacher und ICDs mit telemedizinischem Monitoring einsetzen dürfen. Neben operierenden Kardiologen sollen auch nicht-invasiv täti- ge Ärzte in ein Netzwerk eingebunden werden, die eine umfassende ambulante Versorgung ermöglichen. Dem kardiologischen Patienten soll die Möglichkeit gegeben werden, am Fortschritt einer sinnvollen technischen Entwicklung teilzuhaben, was im stationären Bereich oft limitiert ist. Gleichzeitig soll aber auch dem niedergelassenen Kardiologen imWettbewerb mit gewinno- rientierten Gesundheitskonzernen die Chance gegeben werden, auch weiterhin selbstständig als Arzt seine Patienten individuell behandeln zu können. Die MED Management GmbH setzt mit der DAK Gesundheit den deutschlandweiten Vertrag über die integrierte kardiologische Versorgung nach § 140 a SGB V um. Der Vertrag umfasst die ambulante Versorgung mit Herzschrittmacher- und Defibrillatorimplantaten sowie Lang- zeit-Ereignisrekorder. Hierdurch sollen zum einen die qualifiziert erbrachten kardiologischen Behandlungen verbessert werden, um zur Optimierung der patientenorientierten Versorgung beizutragen. Zum anderen soll die Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöht werden, indem unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen vermieden und so Einsparungen für den Kostenträger realisiert werden. In einzelvertraglicher Regelung mit den kooperierenden Ärz- ten kann so ein Mehrwert im Gesundheitssektor geschaffen werden. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Patienten wird dabei bei entsprechender Indikation die Nutzung von telemedizinischen Geräten empfohlen, wobei durch die Langzeitüberwachung und taggenaue Erfassung der Vitalparameter ggfs. notwendige Nachbehandlungen rascher erkannt werden können und entsprechend durch den behandelnden Arzt schneller reagiert werden kann. Die- ses führt nicht nur zu einer Verbesserung der Lebensqualität des Patienten, sondern auch zur Reduktion der Folgekosten nach einer Implantation. Statement der MED Management GmbH Dr. Christoph Partsch Geschäftsführer, MED Management GmbH Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen un- nötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung und der Patient dies zulassen. So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versor- gung sichergestellt werden. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte – wann immer es möglich ist – zur Anwendung kommen, und dabei die entsprechende Qualität sichergestellt 66 67

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