Vision TeKardio 2.0 2017

A.8.1 Übersicht der Vergütungsmöglichkeiten Das Implantatmonitoring gehört zu den hoff- nungsvollsten Ansätzen in der telemedizini- schen Versorgung von Herzpatienten. Trotz ausreichender Datenlage ist das Telemonitoring in der Praxis hinsichtlich der Vergütung aber noch immer nicht zufriedenstellend abgebil- det 61 . Die Überwachung von ICD- und CRT-Sys- temen (Remote Monitoring) ist aktuell die ein- zige kardiologische Leistung, die – wenn auch in unbefriedigendem Maße – Eingang in die Regelversorgung gefunden hat. Darüber hi- naus existieren zahlreiche regionale und kassenspezifisch begrenzte Pilotprojekte, die in der Mehrzahl Förderungen durch verschie- dene Institutionen erfahren. Erwähnt sei- en hier Projekte wie Corbene, Telemedizin fürs Herz, HeiTel, Herz-ASS, der 73c-Vertrag in Baden-Württemberg, das IKK gesund plus- Programm, Zertiva, Partnership for the Heart, E.He.R. und MERGEIT. Allein im Jahr 2012 gab es in Deutschland knapp 300 Projekte ver- schiedener Fachrichtungen – allesamt „Insel­ 61 Rybak 2016 62 Rybak 2016 lösungen“, die bislang keinen Eingang in die Regelversorgung gefunden haben 62 . Die tech- nisch machbare Fernnachsorge von implantier­ baren Ereignisrekordern ist dabei aktuell überhaupt nicht im Einheitlichen Bewertungs- maßstab (EBM) vorgesehen. Bemerkenswert ist, dass es bisher auch für die in-office-Nachsorge eines Eventrekorders keine Abrechnungsmög­ lichkeit gibt, obwohl die Implantation im DRG-System (Disease Related Group) abgebil- det ist. Seit April 2016 wird die telemedizinische Funk- tionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ICD) oder eines Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) über eine neue Gebührenordnungsposition im EBM abgerechnet. Für Kinder-/ Jugendme- diziner und Internisten mit kardiologischem Schwerpunkt und für Internisten mit Zulas- sung für Herzschrittmacherkontrollen wurden die folgend dargestellten Gebührenordnungs- positionen (GOP) 04417 bzw. 13554 in den EBM mit aufgenommen. 54

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